Glasflächen müssen erkennbar sein. Gesetzlich wird dies z. B. bei Türen und lichtdurchlässigen Wänden gefordert (ASR 10/5). Zur Vermeidung von Unfällen! Da Glas durchsichtig ist verleitet es oft zum versehentlichen Durchgehen.
Um Glasflächen sichtbar zu machen, montieren wir Folien in unterschiedlicher Gestaltungsvielfalt, Farbe und Form. Ganz nach den Wünschen des Auftraggebers: mehr oder weniger dezent. Einfach eine Frage des (Arbeits-)Schutzes. Wir machen Glasflächen für Sie sichtbar.
Für die visuelle Gestaltung Ihrer Glasscheiben bieten wir Ihnen ein breites Angebot an hochwertigen Dekor- und Spezialfolien in diversen Farbgebungen.
Vorschriften
Gem. Anhang der AStV 2004 Pkt 1.5 (3):
„Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können“.
Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 10/5:
„Türen, die zu mehr als drei Viertel ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können.“
„Lichtdurchlässige Wände müssen gekennzeichnet sein, sofern ihre Raum trennende Wirkung aufgrund der baulichen und einrichtungstechnischen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann.“